Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Grundlagen
Für alle Aufträge gelten die aktuellen schweizerischen Handelsgebräuche für Schnittholz sowie die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt. Preis- und Sortimentsänderungen jederzeit ohne Avis vorbehalten. Es gelten immer die am Liefertag gültigen Preise. Die Preisabstufungen beziehen sich immer auf die Menge pro Lieferung.
Kleinmengen
Lieferungen unter Fr. 350.- Warenwert pro Sendung werden mit einem Kleinmengen Lieferzuschlag von Fr. 35.- belastet. Werkseitige Mindermengenzuschläge sowie Porto,
LSVA-Zuschläge und Frachtkosten werden weiter verrechnet.
Zahlung
Innert 30 Tagen mit 2% Skonto oder 45 Tagen netto. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug belasten wir 6% Verzugszins.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt gemäss unserem Tourenplan per Camion an Ihr Domizil oder die gewünschte Baustelle, bzw. Talbahnstation. Eine entsprechende Zufahrt, Breite 3 m, Höhe
4 m und für ein Gewicht von min. 18 t zugelassen, wird vorausgesetzt. Für Camionsendungen verrechnen wir einen auf der Rechnung offen ausgewiesenen Transportkostenanteil von
2,9 Prozent auf dem Warenwert, bzw. 2,4 Prozent in der Hausregion, maximal Fr. 270.- pro Lieferung.
Für den Ablad wird ein Zuschlag verrechnet, Kranablad neben den Camion, Fr. 13.-/Hub, Kranablad bis max. 6 m Höhe, Fr. 160.-/Stunde.
Für Spezialtransporte ausserhalb des Tourenplanes und für Transporte von Produkten über
9 m Länge, insbesondere von Bauholz-, Leimholz- sowie für Lignaturprodukte wird pro Lieferung eine Transportpauschale verrechnet. Bei Transitlieferungen wird der jeweilige Ansatz des Herstellers verrechnet.
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Schadenersatzforderungen für Transportschäden sind immer beim letzten Frachtführer geltend zu machen. Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen.
Termine
Die zugesagten Liefertermine werden bestmöglich eingehalten. Teillieferungen oder verspätete Lieferungen berechtigen den Empfänger nicht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz, Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung.
Verpackung
EURO-Paletten werden generell mit Fr. 15.- pro Stück verrechnet. Erfolgt die Rückgabe bei gleichzeitiger Warenlieferung mit dem OLWO Lastwagen, so werden Paletten im gleichen Umfang und in einwandfreiem Zustand, zum vollen Preis gutgeschrieben.
Spezialpaletten unserer Partnerlieferanten sowie EURO-Paletten aus Transitlieferungen werden zu den jeweilig gültigen Konditionen der Lieferanten verrechnet.
Einweggebinde und Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen.
Reklamationen
Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Übernahme zu prüfen. Beanstandungen sind sofort, spätestens innert 8 Tagen und vor Verarbeitung, bzw. vor der Montage der Materialien anzubringen. Nach erfolgter Verarbeitung oder Montage können offensichtliche Mängel nicht mehr akzeptiert werden.
Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind und nicht auf unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb von zwölf Monaten vom Versandtag an gerechnet, gemeldet werden.
Rücksendungen
Grundsätzlich erfolgt keine Warenrücknahme. In Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit unserem Verkaufs-Innendienst wird unbeschädigte und nicht weiterverarbeitete Ware unter Abzug von 25% Transport- und Verwaltungskosten gutgeschrieben. Sonderanfertigungen, oberflächenbehandelte Waren und Werkskommissionen werden nicht zurückgenommen.
Garantien
beschränken sich auf den Ersatz qualitativ nicht einwandfreier Ware. Weitergehende Kostenforderungen wie Arbeitslöhne, Schadenersatz, entgangener Gewinn, Konventionalstrafen und Auswechslungskosten jeder Art werden abgelehnt.
Eine weitergehende Haftung als die des Lieferwerkes ist ausgeschlossen. Das Risiko und die Garantie bei nicht einwandfreier Lagerung, bei unsachgemässer Verarbeitung oder falscher Materialwahl gehen zu Lasten des Käufers.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Werksberatung
Es lohnt sich, bei besonderen Fragen und Problemen rechtzeitig den technischen Beratungsdienst der Lieferwerke zu konsultieren. Wir vermitteln Ihnen sehr gerne diese Beratungsdienste.
Gerichtsstand
Als Erfüllungs- und Gerichtsort für Käufer und Lieferanten gilt CH-3082 Schlosswil/BE.
Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch Auftragserteilung ausdrücklich als anerkannt gelten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
